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Hinweis:
Ich bin für meine Angebote zur musikalischen Frühförderung, zur musikalischen Früherziehung und musikalischen Grundausbildung von Kindern im Alter von 0 bis 8 Jahren von der Regierung von Mittelfranken nach §4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.